Sogenannte behindertengerechte Einrichtungen im Hause werden von der Pflegeversicherung bis zu einem maximalen Höchstpreis übernommen. Die Preisobergrenze liegt bei 2557 € pro bewilligten Maßnahme.
Den vielleicht anfallenden Restbetrag (Überschuß der Kosten) müssen Sie privat entrichten.