Für die Verbesserung des Wohnumfeldes beispielsweise Anbringen von Handläufen und Haltegriffen und Stufen durch Einbau von Rampen, Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken,

Einbau eines behindertengerechten Bades, Treppenlift können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur Obergrenze von 2557 € je Maßnahme bewilligt werden.